Die Ausbildung an einer Handelsschule ist zukunftsorientiert, praxisnah und interessant. Sie vermittelt Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen für das weitere Leben! Wissen, Können und Persönlichkeit sind die wesentlichsten Bausteine für eine erfolgreiche Karriere. Genau darauf konzentriert sich die Handelsschule. Um eine bestmögliche Ausbildung zu bieten, stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Bedürfnissen, Begabungen und ihrer beruflichen Zukunft im Mittelpunkt.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre und schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Nach Abschluss der Handelsschule kann man direkt in den Arbeitsprozess einsteigen oder einen Aufbaulehrgang besuchen.
Was erwartet dich?
Ziel ist es, dich bestmöglich für dein weiteres Leben vorzubereiten. Daher steht die Handelsschule für:
allgemeinbildende und wirtschaftliche Ausbildung
unternehmerisches Denken und Handeln in allen Gegenständen
IT-Kompetenz durch Computereinsatz in vielen Gegenständen
Praxisorientierung und Kontakte zu Unternehmen
praxisgerechte Ausbildung in Übungsfirmen
Stärkung der sozialen Kompetenz
Pflichtpraktikum: Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule müssen die Schülerinnen und Schüler in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsschule 150 Arbeitsstunden. Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Voraussetzung für die Aufnahme an der Handelsschule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Eventuell ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung in der Handelsschule besteht aus fünf Teilprüfungen:
der Abschlussarbeit einschließlich deren Präsentation und Diskussion
den zwei schriftlichen Klausuren: Deutsch und Übungsfirma
den zwei mündlichen Teilprüfungen: Betriebswirtschaftliches Kolloquium (BKO) und Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Aufbaulehrgang oder Kurs zur Berufsreifeprüfung
Nach Absolvierung der Abschlussprüfung sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt einen Aufbaulehrgang oder einen Kurs zur Berufsreifeprüfung zu besuchen, womit die Reife- und Diplomprüfung erlangt werden kann.